Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen bis 30. Juni 2021
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Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen bis 30. Juni 2021
Quelle: Newsletter Nr. 6/2021 der ÖGK
Einen Gesamtüberblick über die Rechtslage betreffend coronabedingter Beitragsrückstände für die Zeit von Februar 2020 bis Mai 2021 bietet der nachstehend verlinkte Artikel:


https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.865181&portal=oegkdgportal