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Kurzarbeit - Aus- und Weiterbildungspflicht Lehrlinge während Kurzarbeit

Quelle: Corona-Unternehmer-innen-Info der WKO am 25.05.2021

Durch den AMS-Vorstand erfolgte eine Klarstellung, dass die Aufhebung der Verpflichtung mindestens 50% der Ausfallzeit von kurzarbeitenden Lehrlingen für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen für die gesamten Monate April und Mai 2021 zur Anwendung kommt und nicht bereits mit dem Lockdown-Ende (18. Mai 2021) aufgehoben wird.