Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Sozialplanzahlungen dürfen auch jenen vorbehalten werden, die eine Dienstgeberkündigu
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Sozialplanzahlungen dürfen auch jenen vorbehalten werden, die eine Dienstgeberkündigung nicht anfechten

https://www.diepresse.com/5994282/sozial...ur-willige