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Arbeitgeberkündigungen in Tranchen zur Vermeidung des Frühwarnsystems

Nicht der Ausspruch der Arbeitgeberkündigung (alleine) zählt zur Klärung der Frage, ob AMS-Frühwarnsystem-Schwellenwerte überschritten wurden, sondern in erster Linie die Kündigungsabsicht.

Nicht zum ersten Mal betont der OGH, dass es auf diesen "feinen Unterschied" ankommt:

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...-tranchen/