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Bildungsteilzeitgeldbezug im Beobachtungszeitraum unschädlich für den Familienzeitbonus
 
OGH 10 ObS 16/21g vom 30. März 2021
 
§ 2 Abs. 1 Z 5 FamZeitbG
 
Die Entscheidung des OGH:
 
1.   Der Oberste Gerichtshof bleibt bei seiner Auslegung, wonach das Weiterbildungsgeld, wenn es innerhalb von 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes (= Beobachtungszeitraum zur Feststellung, ob das vom Gesetzgeber geforderte Erwerbstätigkeitserfordernis erfüllt ist) bezogen wurde, den Anspruch auf das „Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens“ (= erwerbsabhängiges Kinderbetreuungsgeld) vernichtet.
2.   Dass das Bildungsteilzeitgeld, obwohl es ebenfalls eine AMS-Leistung darstellt, diese schädliche Auswirkung nicht nach sich zieht, wird vom OGH ebenfalls erneut bestätigt.
3.   Diese Auslegungen treffen auch bei der Beurteilung des gleichartig geregelten Erwerbstätigkeitserfordernisses betreffend den Familienzeitbonus zu.