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Steuerfreie Zulagen und Zuschläge während begünstigter Auslandstätigkeit

BFG RV/4100468/2018 vom 16. Februar 2021
§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988
§ 68 EStG 1988

So entschied des BFG:

Wurden während einer „begünstigten Auslandstätigkeit“ gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreie Zulagen und Zuschläge nach § 68 EStG 1988 steuerfrei zur Auszahlung ge-bracht, so konnte die „60 %-Befreiung“ beim laufenden Arbeitslohn (gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) nicht zur Anwendung gebracht werden.