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Rückwirkende Zuerkennung der Behinderteneigenschaft


OGH 9 ObA 80/21m vom 28. Juli 2021

§ 8 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz

So entschied der OGH:

Kam es am 15.10.2014 zum Zugang einer Arbeitgeberkündigung und beantragte der Arbeitnehmer noch am selben Tag die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt Behinderten und wurde diesem Antrag rund 5 Monate später rückwirkend per 15.10.2014 stattgegeben, so wurde auch die Arbeitgeberkündigung rückwirkend ungültig.