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Jobticket - Klimaticket: aktuelle BMF-Rechtsansicht 

Wie erwartet wird das Klimaticket "jobtickettauglich" sein.

Dies für "beide Varianten", also sowohl für die Variante des von Dienstgeberseite zur Verfügung gestellten Tickets als auch für die Variante des neuen ÖFFI-Ticket-Kostenersatzes.

Möglicherweise wird auch generell die Unterscheidung zwischen "Jobticket wird von Dienstgeber*in zur Verfügung gestellt" (==> Streckenkarte bzw. Netzkarte nur dann, wenn es keine Streckenkarte gibt oder die Netzkarte günstiger ist) und "Jobticketkostenersatz durch Arbeitgeber*in für von Arbeitnehmer*in angeschafftes Jobticket" (==> Wochen-, Monats-, Jahreskarte, sofern entweder am Wohn- oder Arbeitsort gültig) aufgegeben.

Was sonst noch im Rahmen des heutigen ELDA-Softwareherstellertreffens an interessanten Informationen gegeben wurde, erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 17/2021 der WIKU-Personal aktuell.