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Arbeitsrechtliches Whistleblower-Gesetz wird noch im Dezember 2021 in Begutachtung gehen!

Die "Whistleblower-Richtlinie" der EU soll national demnächst in ein nationales "Whistleblower-Gesetz" gegossen werden.

Dieses soll vom BMA noch im Dezember 2021 in die Begutachtung geschickt werden. Mit einer Verlautbarung des gesetzlichen arbeitsrechtlichen Vernaderungsschutzes ist im Laufe des ersten Quartals 2022 zu rechnen.