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Normale Version: Lohnverrechnung KV-Bewachungsgewerbe - neuer SO-Beitrag ab 1.1.2022
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Lohnverrechnung KV-Bewachungsgewerbe - neuer SO-Beitrag ab 1.1.2022

Aus der Wirtschaftskammer Österreich erhielt ich dazu folgende Rückmeldung:

"Wie Sie schon richtig vermuten, ist der Beitrag nicht an die ÖGK zu zahlen, sondern direkt an den Sozialfonds, der unaufgefordert monatsweise abzuführen ist.

Die Beiträge zum SF BG sind daher am letzten Tag des jeweiligen Kalendermonates fällig und unaufgefordert binnen 15 Tagen auf das Konto des SF BG einzuzahlen.

Nicht fristgerecht oder unvollständig überwiesene Beträge werden durch den Sozialfonds eingemahnt und eingeklagt.

Die IBAN, an die der Beitrag zu überweisen ist, wird in den Kollektivvertragsdatenbanken der Sozialpartner („www.wko.at/service/kollektivvertraege.html“ bzw. „www.kollektivvertrag.at“) veröffentlicht.

Die IBAN wird voraussichtlich Ende Jänner 2022 bekanntgegeben."