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Neuer Mindestlohntarif für Au-Pair-Kräfte

Für Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1.1.2022 abgeschlossen werden, gilt neuer neue Mindestlohntarif, den Sie hier finden:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_578.html
 

Für Beschäftigungsverhältnisse von Au-Pair-Kräften, die vor dem 1.1.2022 abgeschlossen wurden, gilt der "alte Mindestlohntarif" weiter, den Sie hier finden:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_582.html