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KURZARBEIT: Achtung! Vorzeitige Beendigung der Kurzarbeit unverzüglich anzeigen!

Quelle: Information der WK OÖ

Viele Kurzarbeits-Begehren wurden aufgrund der ungewissen Pandemie-Entwicklung vorsichtshalber mit einer möglichst langen Laufzeit beantragt. Aufgrund der vollzogenen Öffnungsschritte benötigen viele Betriebe die Kurzarbeit nicht für den gesamten beantragten Zeitraum und planen nun das Förder-Begehren vorzeitig zu beenden.

ACHTUNG: Die vorzeitige Beendigung erfordert eine schriftliche Mitteilung und ist dem AMS unverzüglich anzuzeigen – eine rückwirkende vorzeitige Beendigung ist nicht zulässig und wird seitens des AMS abgelehnt!

Eine rechtskonforme und fristgerechte vorzeitige Beendigung sollte tunlichst berücksichtigt werden, da weitere wichtige Fristen (Stichwort: Behaltefrist, Aufrechterhaltung Beschäftigungsstand etc.) an das rechtswirksame (ggf. vorzeitige) Beendigungsdatum des jeweiligen Begehren geknüpft sind.