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Normale Version: Familienbonus PLUS ist nicht negativsteuerfähig
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Familienbonus PLUS ist nicht negativsteuerfähig

BFG RV-7100032/2022 vom 9.2.2022

§ 33 Abs. 3a EStG 1988


So entschied das BFG:

1. Der Familienbonus Plus kann maximal mit jenem Betrag berücksichtigt werden, welcher der Höhe nach der Tarifsteuer nach § 33 Abs. 1 EStG entspricht.

2.  Im Gegensatz zum Alleinverdienerabsetzbetrag und zum Verkehrsabsetzbetrag ist der Familienbonus Plus nicht "negativsteuerfähig".

3. Der Familienbonus Plus kann also - anders als der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Verkehrsabsetzbetrag - nicht zu einer Tarifsteuer "unter Null" (Gutschrift) führen.