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Normale Version: Auslandsverwendungszulagen nach § 21 Gehaltsgesetz sind sv-frei
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Auslandsverwendungszulagen nach § 21 Gehaltsgesetz sind sv-frei


Frage:
Wie sind Auslandsverwendungszulagen nach § 21 Gehaltsgesetz in der SV (bzw. BV) zu behandeln?


Antwort der ÖGK:
Laut der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 2005/12/0187) handelt es sich bei den Auslandsverwendungszulagen nach § 21 GehG um beitragsfreie Aufwandsentschädigungen iSd. § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG.
Bei den nach B-KUVG versicherten Personen, deren Beitragsgrundlage nach dem Entgeltbegriff des § 49 ASVG definiert wird (vgl. § 19 und 26 B-KUVG, zB Vertragsbedienstete, Eisenbahnbeschäftigte, Universitätslehrer usw.), gelten auch die Beitragsbefreiungen des § 49 Abs. 3. ASVG.