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Die neue Kurzarbeitsrichtlinie ist ONLINE!

Die Kurzarbeitsrichtlinie mit der die maximale Dauer der Beihilfengewährung für Unternehmen, die seit Beginn der Pandemie durchgehend in Kurzarbeit sind - unabhängig vom Vorliegen besonderer Umstände - bis längstens 31. Mai 2022 verlängert wird, ist nun rechtswirksam geworden, so dass das AMS mit der Bewilligung jener Anträge beginnen wird.

Zur neuen Richtlinie geht es hier:

https://www.ams.at/content/dam/download/...a_RILI.pdf