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Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen

Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Portugal und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Portugal. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von portugiesischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...7937eb9fc5