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Pauschalierungsmöglichkeit Verdienstentgang Kleinunternehmer (Änderung Epidemiegesetz – Berechnungsverordnung)

Wurde über einen Unternehmer eine behördliche Quarantäne mit Bescheid verhängt, so entstehen für den Unternehmer Entschädigungsansprüche wegen des dadurch entstandenen Verdienstentganges.

Die Entschädigung kann innerhalb von drei Monaten ab der Aufhebung der Quarantäne bei der absondernden Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden.

Bisher war die Berechnung des Verdienstentganges teilweise mit Schwierigkeiten verbunden. Mit der Novelle BGBl. II 151/2022 wird u.a. die Möglichkeit der Pauschalierung des Verdienstentganges für Kleinunternehmen (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994) eingeführt. 


Sie trat am 9. April 2022 in Kraft. Auf Antrag kann der Verdienstentgang für Kleinunternehmer mit einem Pauschalbetrag von 86,- Euro für jeden Tag der Erwerbsbehinderung (Absonderung) festgesetzt werden.