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Normale Version: Familienbonus PLUS – für den Ex oder den „Neuen“?
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Familienbonus PLUS – für den Ex oder den „Neuen“? 


BFG RV/7104384 vom 16. Mai 2022

§ 33 Abs. 3a EStG 1988



So entschied das BFG:


1. Steht für ein Kind der Unterhaltsabsetzbetrag zu, kann der Familienbeihilfenberechtigte und/oder der Unterhaltsleister den Familienbonus Plus beantragen.


2.  Der (Ehe-)Partner des Familienbehilfeberechtigten hat neben dem Unterhaltsleister keinen Anspruch, selbst wenn der Familienbeihilfebezieher den Familienbonus Plus nicht geltend macht.