Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Nachtschwerarbeitsbeitrag für 2023
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Im Sozialausschuss wurde am 29.11.2022 beschlossen, dass im Jahr 2023 die Höhe des Nachtschwerarbeits-Beitrages unverändert bleibt. 

Er beträgt damit weiterhin 3,8 % der allgemeinen ASVG-Beitragsgrundlage (Art XIII (12) NSchG).