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BUAK-Direktabrechnung contra DB-Absenkung 2023 und 2024

Vor kurzem habe ich darüber berichtet, dass es in Verbindung mit der DB-Absenkung (leider) im Rahmen der BUAK-Direktverrechnung unerwartete Probleme für die Jahre 2023 und 2024 gibt.

Während es offiziell möglich ist, die DB-Absenkung durch einen einfachen Aktenvermerk für die Jahre 2023 und 2024 in Anspruch zu nehmen, kann die BUAK mit dem "internen Aktenvermerk" leider nicht viel anfangen. Daher wird es dort für die Jahre 2023 und 2024 zur Anwendung der DB-Höhe im Ausmaß von 3,9 % kommen. Das führt, weil die DB-Absenkung ja dennoch "greift", zum Vorliegen eines "Guthabens", über das man verfügen kann, was aber nichtsdestotrotz einen unangenehmen Bürokratieaufwand auslöst.

Ab 2025 hört sich diese Differenzierung dann auf, wenn die "lohngestaltende Vorschrift" keine zwingende Voraussetzung mehr darstellt.

Die Alternative könnte lauten: "Umstellung auf Treuhandkonten-Verwaltung".

Zusätzlich werde ich anregen, dass man in den "baurelevanten" Kollektivverträgen die DB-Absenkung im Zuge der nächsten Abschlüsse berücksichtigt.

Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.