Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Erster Kollektivvertrag mit Regelung zur DB-Beitragsabsenkung
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Sie haben es sicherlich in den letzten Wochen mitverfolgt.

Der "Aktenvermerk" ist der BUAK im Falle der "Direktverrechnung" zu wenig gewesen, weshalb eine KV-Regelung der Beitragsabsenkung für die Jahre 2023 und 2024 erforderlich war.

Für das Bauhauptgewerbe wurde dies nun im Arbeiter-Bereich realisiert, nachdem ich die diesbezüglichen Rückmeldungen aus der Praxis an die "richtigen Stellen" innerhalb der WKO weiterleiten durfte.

Zum Text in der aktuellen Ausgabe der Bauzeitung geht es hier:

https://www.wko.at/branchen/gewerbe-hand...d-flaf.pdf