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Keine gesetzliche Grundlage für Jahressechstelneuberechnung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung


BFG vom 17.02.2023, RV/3100346/2021

§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988


1. Bei Auszahlung sonstiger Bezüge aus zwei aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen findet eine Anpassung des Jahressechstels (auf Basis eines Dienstverhältnisses) nur dann statt, wenn dem (zweiten) Dienstgeber die Bezüge aus dem ersten Dienstverhältnis bekannt gegeben werden, widrigenfalls im Veranlagungsverfahren ex lege keine Neuberechnung des Jahressechstels, sondern lediglich eine Anpassung der auf die sonstigen Bezüge entfallenden Steuer zu erfolgen hat.


2. Für eine Neuberechnung des Jahressechstels im Rahmen der Arbeitnehmer- oder Einkommensteuerveranlagung fehlt jegliche gesetzliche Grundlage.


3. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich gar keine Gelegenheit hatte, dem zweiten Dienstgeber die Bezüge aus dem ersten Dienstverhältnis bekanntzugeben.