Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Arbeitslosengeldanspruch für einen Nachtragsliquidator
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Solange die Organfunktion als handelsrechtliche/r Geschäftsführer/in zur GmbH aufrecht ist, liegt keine Arbeitslosigkeit vor, egal, ob ein Entgelt dabei bezogen wird oder ob über das Vermögen der GmbH bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das bedeutet, dass dann auch kein Arbeitslosengeld (keine Notstandshilfe) zusteht.

Dieselbe Beurteilung gilt auch für den Fall, dass der handelsrechtliche Geschäftsführer als Nachtragsliquidator eintritt, da in diesem Fall das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet wurde.

Kommt es zu einer Bestellung als Nachtragsliquidator, so liegt Arbeitslosigkeit vor, wenn seit der Beendigung der ursprünglichen Beschäftigung zum selben Dienstgeber mindestens ein Monat verstrichen ist UND das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.
Aus einem aktuellen VwGH-Erkenntnis, das ausführlich in WPA 15/2019 dargestellt wird.

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