Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Änderung bei der E 109a-Mitteilung mit Wirkung ab 1.8.2023 – speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes
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Ab dem 1.8.2023 wird die einmal jährlich zu erfüllende Meldepflicht in Bezug auf freie Dienstverhältnisse nach § 109a EStG 1988 erweitert werden.

Die Details zu dieser Änderung erfahren Sie im beigelegten Dokument, für das Sie das Premium-Passwort der WIKU-Personal aktuell benötigen.

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