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Feiertagsentgelt bei Weitergewährung eines Sachbezuges

Quelle: Magazin DGservice Nr. 2/Juni 2023

Frage:

Eine Mitarbeiterin befindet sich im Krankenstand und ihr Entgeltfortzahlungsanspruch ist bereits ausgeschöpft. Ein Sachbezug PKW wird ihr weiterhin gewährt. Besteht durch die Gewährung des Sachbezuges ein Anspruch auf Feiertagsentgelt? 

Antwort:

In Zeiträumen, in denen kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber mehr besteht – weil dieser bereits ausgeschöpft ist –, ist auch kein Feiertagsentgelt abzurechnen. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Sachbezug weiter gewährt wird.

Hinweis:

Werden während eines Krankenstandes ausschließlich Sachbezüge gewährt, besteht für diese Sachbezüge keine Beitragspflicht.