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Normale Version: Beleidigung von Studierenden und Nachwuchswissenschafter – Entlassung einer Universitätsprofessorin
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Beleidigung von Studierenden und Nachwuchswissenschafter – Entlassung einer Universitätsprofessorin


OGH vom 27.06.2023, 8 ObA 36/23m

§ 27 Z 6 AngG



So entschied der OGH:


1. Eine sachliche Kritik an den Arbeitsleistungen oder der fachlichen Eignung betreffend Studierende und Nachwuchswissenschafter stellt keinen Entlassungsgrund dar, selbst wenn sie objektiv unrichtig ist.

2. Wohl aber ist es nach § 27 Z 6 AngG als ein wichtiger Grund anzusehen, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, wenn sich der Angestellte in diesem Zusammenhang erhebliche Ehrverletzungen gegen Mitbedienstete zuschulden kommen lässt („Haben Sie heute Drogen genommen oder warum stellen Sie sich so blöd an?“, „Ihr seid ja Analphabeten“).

3. Die ohne konkrete Anhaltspunkte aufgestellte unsachliche Behauptung einer psychischen Erkrankung gegenüber einer Mitarbeiterin kann ebenso eine derartige Beleidigung darstellen.

4. Insbesondere angesichts ihrer Stellung als Universitätsprofessorin und der leiten-den Funktion als Institutsvorstand ist die Entlassung aufgrund ihres beleidigenden Verhaltens gegenüber Studierenden und Institutsmitarbeitern gerechtfertigt.

5. Soweit sich die Entlassene auf die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre beruft, kann sie daraus kein Recht ableiten, Studierende oder Mitarbeiter des Instituts in ihrer Ehre zu verletzen.



WIKU-Anmerkung:

Folgt man den Sachverhaltsschilderungen im Urteil, so wäre eine angemessene Anschlusshandlung der Universität die Beauftragung eines „Räucherexperten“ oder einer „Räucherexpertin“, damit „nix hängen bleibt“.