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Normale Version: Reinigungsarbeiten als Werkvertrag oder Dienstvertrag?
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Reinigungsarbeiten als Werkvertrag oder Dienstvertrag?

VwGH 7.8.2023, Ra 2022/08/0138
§ 4 Abs. 2 ASVG

1. Im hier zu beurteilenden Fall wurden Reinigungsarbeiten geleistet und wurden vom VwGH nicht als Werkvertrag anerkannt (es lagen also keine genau umrissenen, gewährleistungstauglichen Leistungen = Werke vor).

2. Vielmehr handelte es sich um die Verrichtung von Dienstleistungen für den Dienstgeber.

3. Zudem ergab die Erörterung der Sachverhaltsdetails, dass die Elemente der persönlichen Abhängigkeit überwogen, weshalb ein echtes Dienstverhältnis vorlag.