Fachforum für Rechnungswesen

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Abfrage des Beschäftigtenstandes

Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/2023

Immer wieder kommt es vor, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die schon länger nicht mehr im Betrieb sind, arbeitsrechtlich nicht abgemeldet wurden. Betroffen sind vor allem Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die nach einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979 bzw. Väter-Karenzgesetz oder einem Präsenz- bzw. Zivildienst nicht mehr in das Unternehmen zurückkehren. 

Fragen Sie daher bitte regelmäßig Ihren Beschäftigten­stand über das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) ab. Dadurch kann der aktuelle Stand im jeweiligen Betrieb überprüft und eine eventuell fehlende Abmeldung mit dem arbeitsrechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses übermittelt werden. 

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal