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Normale Version: Anhebung der einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltungen bei Pensionsantritten ab 1.1.20
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[b]Anhebung der einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltungen bei Pensionsantritten ab 1. Jänner 2020[/b]

 

[b]BGBl. II Nr. 289/2019, ausgegeben am 1. Oktober 2019[/b]

 

Die Höhe der [b]einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltung[/b] wird in Bezug auf Arbeitnehmer/innen, die ab 1. Jänner 2020 [b]ihre Pension antreten[/b], per Verordnung erhöht:

Anstelle von bisher 35 % wird Arbeitnehmer/innen in Zukunft 50 % des sonst zustehenden Überbrückungsgeldes bezahlt.

Die betreffenden [b]Arbeitgeber/innen[/b] erhalten in diesen Fällen anstelle von 20 % nun 30 % des sonst zustehenden Überbrückungsgeldes.