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Geplante Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit für Kirchenbeiträge noch für das Jahr 2024

Schon für das Veranlagungsjahr 2024 ist die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages von € 400,00 auf € 600,00 angehoben werden.

Ein diesbezüglicher Initiativantrag wurde von Teilen der Regierung ins Parlament dazu eingebracht.

Zu Text und Erläuterung (Begründung): geht es hier:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3815