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Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung für drittstaatsangehörige Sozialbetreuer:innen

Die Ausländerbeschäftigungsverordnung wurde mit Wirkung ab 17.01.2024 geändert. Die Änderung betrifft Drittstaatsangehörige, die in Österreich eine Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf absolviert haben und zur Berufsausübung berechtigt sind (§ 1 Z 6 lit. b der Verordnung):

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/13/20240116