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Referenzmonatswert für die Kurzarbeitstabelle - Sachbezüge sind drinnen - Druckversion

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Referenzmonatswert für die Kurzarbeitstabelle - Sachbezüge sind drinnen - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 21.03.2020

Referenzmonatswert für die Kurzarbeitstabelle - Sachbezüge sind drinnen

Die Frage, ob Sachbezüge beim Referenzwert für die Monatstabelle (Kurzarbeitunterstützung) herauszurechnen sind oder "drinnen" bleiben, vertritt die WKO die Ansicht, dass sie drinnen bleiben (also nicht herausgenommen werden), soweit sie auch grundsätzlich sv-pflichtig sind.


RE: Referenzmonatswert für die Kurzarbeitstabelle - Sachbezüge sind drinnen - Robert_1 - 21.03.2020

gilt das auch analog für die Trinkgeldpauschale?

Beste Grüße Robert


RE: Referenzmonatswert für die Kurzarbeitstabelle - Sachbezüge sind drinnen - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 21.03.2020

Es heißt "Entgelt nach § 49 ASVG". Das sind die Trinkgeldpauschalen dabei.