21.03.2020, 19:54
Referenzmonatswert für die Kurzarbeitstabelle - Sachbezüge sind drinnen
Die Frage, ob Sachbezüge beim Referenzwert für die Monatstabelle (Kurzarbeitunterstützung) herauszurechnen sind oder "drinnen" bleiben, vertritt die WKO die Ansicht, dass sie drinnen bleiben (also nicht herausgenommen werden), soweit sie auch grundsätzlich sv-pflichtig sind.
Die Frage, ob Sachbezüge beim Referenzwert für die Monatstabelle (Kurzarbeitunterstützung) herauszurechnen sind oder "drinnen" bleiben, vertritt die WKO die Ansicht, dass sie drinnen bleiben (also nicht herausgenommen werden), soweit sie auch grundsätzlich sv-pflichtig sind.