Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der (/showthread.php?tid=1288) |
Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.03.2020 Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 1. Lieferservice im Lebensmittelhandel sowie von Drogerien und Drogeriemärkten a) Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Bestellungen; b) Kommissionieren von Waren; c) Übergabe der Waren an Zusteller/innen. 2.Güterbeförderung Zustellung von beim Lieferservice des Lebensmittelhandels sowie von Drogerien und Drogeriemärkten bestellten Waren zu den Kund/innen. Arbeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den zugelassenen Arbeiten stehen oder ohne die diese nicht durchführbar wären, sind zugelassen, soweit sie nicht vor oder nach der Wochenend- oder Feiertagsruhe vorgenommen werden können. Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer/innen ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken. Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 27 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, bestraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Mai 2020 außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Außerkrafttreten ereignet haben.“ https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_118/BGBLA_2020_II_118.html |