Krankenstand Kurzarbeit - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Krankenstand Kurzarbeit (/showthread.php?tid=1321) |
Krankenstand Kurzarbeit - Daniel - 06.04.2020 Hallo Kollegen zur Absicherung Weidereinstieg Dienstnehmer nach Winterpause am 02.03.2020 beantragte Kurzarbeit rückwirkend ab 01.03.2020 - Zusage durch AMS vorhanden Kurzarbeit von 01.03. bis zum 31.05. am ersten Tag hat der Dienstnehmer mit der Kreissäge gearbeitet - Krankenstand bis 31.03. - blöd gelaufen also ist der März doch normal abzurechnen, da der Krankenstand ja vom Dienstnehmer getragen werden muss also keine Ausfallstunden korrekt?! danke für Eure Rat schöne grüße daniel RE: Krankenstand Kurzarbeit - Emma - 07.04.2020 Wurde der DN tatsächlich in die Kurzarbeit aufgenommen? Es sind ja 4 vollversicherungspflichtige Wochen Voraussetzung. Bei uns hat´s genau aus diesem Grund "gebockt". RE: Krankenstand Kurzarbeit - Daniel - 07.04.2020 ja wurde akzeptiert austritt 09.12.19 wiedereintritt 02.03.2020 dachte auch die Kundschaft wird wohl eine Absage erhalten aber die Zusage kam per E-Mail und im Betrieb ist nur dieser eine Dienstnehmer RE: Krankenstand Kurzarbeit - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 07.04.2020 Das ist ganz normal, dass dieselbe Frage zur Zeit unterschiedlich gelöst wird. Die Mitarbeiter/innen des AMS tun mir wirklich leid, die kriegen das jetzt voll ab. Sie haben Glück gehabt, genießen Sie es. RE: Krankenstand Kurzarbeit - Daniel - 08.04.2020 ja schon aber Krankenstand sind keine Ausfallstunden oder? irgendwie scheint die Antwort darauf nicht ganz klar zu sein?! RE: Krankenstand Kurzarbeit - WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 08.04.2020 Es gibt dazu ein Beispiel im Anhang der Bundesrichtlinie des AMS: Beispiel: Krankenstand Mit einem IT-Techniker sind im Durchschnitt über den Kurzarbeitszeitraum hinweg 30 % der bisherigen Vollarbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart worden, also im Schnitt 12 Wochenstunden. In der ersten Woche soll er, um Homeoffice-Arbeitsplätze auszustatten, noch 24 Stunden tätig sein. Genau in dieser Woche befindet er sich aber wegen eines grippalen Infekts im Krankenstand. Die Zahl der Ausfallstunden beträgt in dieser Woche daher 16 Stunden. Das bedeutet, dass Krankenstandsstunden in dem Ausmaß gefördert werden, als sie nicht dem Krankenstand selber zum Opfer fielen. War eine bestimmte (reduzierte) Stundenzahl zur Arbeitsleistung vereinbart und fällt diese durch Krankenstand aus, so sind dies keine Ausfallsstunden. Der Rest allerdings (auf die ursprüngliche Vollarbeitszeit) stellt förderbare Stunden dar. Dies wurde vor knapp 2 Wochen im Rahmen von Verhandlungen zwischen WKO und Sozialministerium erreicht. |