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06.04.2020, 14:15
Hallo Kollegen
zur Absicherung
Weidereinstieg Dienstnehmer nach Winterpause am 02.03.2020
beantragte Kurzarbeit rückwirkend ab 01.03.2020 - Zusage durch AMS vorhanden Kurzarbeit von 01.03. bis zum 31.05.
am ersten Tag hat der Dienstnehmer mit der Kreissäge gearbeitet - Krankenstand bis 31.03. - blöd gelaufen
also ist der März doch normal abzurechnen, da der Krankenstand ja vom Dienstnehmer getragen werden muss
also keine Ausfallstunden korrekt?!
danke für Eure Rat
schöne grüße
daniel
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Wurde der DN tatsächlich in die Kurzarbeit aufgenommen? Es sind ja 4 vollversicherungspflichtige Wochen Voraussetzung. Bei uns hat´s genau aus diesem Grund "gebockt".
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ja wurde akzeptiert
austritt 09.12.19
wiedereintritt 02.03.2020
dachte auch die Kundschaft wird wohl eine Absage erhalten aber die Zusage kam per E-Mail
und im Betrieb ist nur dieser eine Dienstnehmer
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Das ist ganz normal, dass dieselbe Frage zur Zeit unterschiedlich gelöst wird.
Die Mitarbeiter/innen des AMS tun mir wirklich leid, die kriegen das jetzt voll ab.
Sie haben Glück gehabt, genießen Sie es.
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ja schon
aber
Krankenstand sind keine Ausfallstunden oder? irgendwie scheint die Antwort darauf nicht ganz klar zu sein?!
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Es gibt dazu ein Beispiel im Anhang der Bundesrichtlinie des AMS:
Beispiel: Krankenstand
Mit einem IT-Techniker sind im Durchschnitt über den Kurzarbeitszeitraum hinweg 30 % der bisherigen Vollarbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart worden, also im Schnitt 12 Wochenstunden. In der ersten Woche soll er, um Homeoffice-Arbeitsplätze auszustatten, noch 24 Stunden tätig sein. Genau in dieser Woche befindet er sich aber wegen eines grippalen Infekts im Krankenstand. Die Zahl der Ausfallstunden beträgt in dieser Woche daher 16 Stunden.
Das bedeutet, dass Krankenstandsstunden in dem Ausmaß gefördert werden, als sie nicht dem Krankenstand selber zum Opfer fielen. War eine bestimmte (reduzierte) Stundenzahl zur Arbeitsleistung vereinbart und fällt diese durch Krankenstand aus, so sind dies keine Ausfallsstunden. Der Rest allerdings (auf die ursprüngliche Vollarbeitszeit) stellt förderbare Stunden dar. Dies wurde vor knapp 2 Wochen im Rahmen von Verhandlungen zwischen WKO und Sozialministerium erreicht.