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Covid19, Beschäftigungsbonus und Kurzarbeitsbeihilfe - Druckversion

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Covid19, Beschäftigungsbonus und Kurzarbeitsbeihilfe - CGV1 - 07.08.2020

Als teilweise Mitwirkender darf ich auf eine hoffentlich für die Praxis einfache Lösung hinweisen:

Im aktuellen Abrechnungszeitraum (3. Abrechnungsstichtag) zum BBo sind bei vielen Unternehmen auch Zeiten der Kurzarbeit enthalten und eine Doppelförderung muss vermieden werden.
Die aws hat sich dem Thema Covid-19 und Kurzarbeit nun nochmals gewidmet und vor allem mit zwei Maßnahmen ganz viel an Entspannung gebracht:
  • Alle Unternehmen haben zur Verrechnung 6 statt 3 Monate Zeit.
  • Von den gesamten förderbaren Lohnnebenkosten sind einfach 23% der jeweils erhaltenen KuA-Beihilfe abzuziehen.
Die gesammelten Informationen zu Covid-19 iZm dem BBo inkl. Musterbeispiel findet man unter: https://www.beschaeftigungsbonus.at/faq-im-zusammenhang-mit-covid-19/