Als teilweise Mitwirkender darf ich auf eine hoffentlich für die Praxis einfache Lösung hinweisen:
Im aktuellen Abrechnungszeitraum (3. Abrechnungsstichtag) zum BBo sind bei vielen Unternehmen auch Zeiten der Kurzarbeit enthalten und eine Doppelförderung muss vermieden werden.
Die aws hat sich dem Thema Covid-19 und Kurzarbeit nun nochmals gewidmet und vor allem mit zwei Maßnahmen ganz viel an Entspannung gebracht:
Im aktuellen Abrechnungszeitraum (3. Abrechnungsstichtag) zum BBo sind bei vielen Unternehmen auch Zeiten der Kurzarbeit enthalten und eine Doppelförderung muss vermieden werden.
Die aws hat sich dem Thema Covid-19 und Kurzarbeit nun nochmals gewidmet und vor allem mit zwei Maßnahmen ganz viel an Entspannung gebracht:
- Alle Unternehmen haben zur Verrechnung 6 statt 3 Monate Zeit.
- Von den gesamten förderbaren Lohnnebenkosten sind einfach 23% der jeweils erhaltenen KuA-Beihilfe abzuziehen.