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Jobrad - betriebliche Mindestnutzung im Ausmaß von 10 % nicht sachbezugs-, sondern vo - Druckversion

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Jobrad - betriebliche Mindestnutzung im Ausmaß von 10 % nicht sachbezugs-, sondern vo - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.10.2020

Geht man auf die Website von

https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/job-rad.html

so liest man, dass ein Nachweis von mindestens 10 % an betrieblicher Nutzung erforderlich ist, wenn man ein Jobrad kostenlos an Arbeitnehmer/innen überlässt.

Nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung wurde mir heute dazu mitgeteilt, dass sich diese Feststellung nicht auf die Frage "Sachbezug" oder "nicht Sachbezug" bezieht (ein Jobrad ist ja bekanntlich seit 1.1.2020 ohne Sachbezugsfolgen), sondern auf die Frage des Vorsteuerabzuges (§ 12 Abs. 2 Z 1 UStG).