06.10.2020, 15:38
Geht man auf die Website von
https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/rad...b-rad.html
so liest man, dass ein Nachweis von mindestens 10 % an betrieblicher Nutzung erforderlich ist, wenn man ein Jobrad kostenlos an Arbeitnehmer/innen überlässt.
Nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung wurde mir heute dazu mitgeteilt, dass sich diese Feststellung nicht auf die Frage "Sachbezug" oder "nicht Sachbezug" bezieht (ein Jobrad ist ja bekanntlich seit 1.1.2020 ohne Sachbezugsfolgen), sondern auf die Frage des Vorsteuerabzuges (§ 12 Abs. 2 Z 1 UStG).
https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/rad...b-rad.html
so liest man, dass ein Nachweis von mindestens 10 % an betrieblicher Nutzung erforderlich ist, wenn man ein Jobrad kostenlos an Arbeitnehmer/innen überlässt.
Nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung wurde mir heute dazu mitgeteilt, dass sich diese Feststellung nicht auf die Frage "Sachbezug" oder "nicht Sachbezug" bezieht (ein Jobrad ist ja bekanntlich seit 1.1.2020 ohne Sachbezugsfolgen), sondern auf die Frage des Vorsteuerabzuges (§ 12 Abs. 2 Z 1 UStG).