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Steuerfreie Erschwerniszulage für das Tragen einer "Covid-Maske"? BMF sagt nun "ja" - Druckversion

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Steuerfreie Erschwerniszulage für das Tragen einer "Covid-Maske"? BMF sagt nun "ja" - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.10.2020

Steuerfreie Erschwerniszulage für das Tragen einer "Covid-Maske"? BMF sagt nun "ja"

Gilt eine Erschwerniszulage wegen Tragen einer Covid-Maske als Corona-Zulage nach § 124b Z 350 oder als SEG-Zulage nach § 68 EStG 1988?

Die Gewährung einer solchen Zulage fällt nach Ansicht des BMF bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen unter die Steuerbefreiung gemäß § 124b Z 350 EStG 1988. Das hat auch den Vorteil, dass für diese Zulage keine SV sowie auch kein DB, kein DZ und auch keine KommSt anfällt.

Nach § 68 EStG 1988 besteht keine Steuerfreiheit, weil das Tragen eines MNS derzeit zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen zählt.