12.10.2020, 18:18
Steuerfreie Erschwerniszulage für das Tragen einer "Covid-Maske"? BMF sagt nun "ja"
Gilt eine Erschwerniszulage wegen Tragen einer Covid-Maske als Corona-Zulage nach § 124b Z 350 oder als SEG-Zulage nach § 68 EStG 1988?
Die Gewährung einer solchen Zulage fällt nach Ansicht des BMF bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen unter die Steuerbefreiung gemäß § 124b Z 350 EStG 1988. Das hat auch den Vorteil, dass für diese Zulage keine SV sowie auch kein DB, kein DZ und auch keine KommSt anfällt.
Nach § 68 EStG 1988 besteht keine Steuerfreiheit, weil das Tragen eines MNS derzeit zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen zählt.
Gilt eine Erschwerniszulage wegen Tragen einer Covid-Maske als Corona-Zulage nach § 124b Z 350 oder als SEG-Zulage nach § 68 EStG 1988?
Die Gewährung einer solchen Zulage fällt nach Ansicht des BMF bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen unter die Steuerbefreiung gemäß § 124b Z 350 EStG 1988. Das hat auch den Vorteil, dass für diese Zulage keine SV sowie auch kein DB, kein DZ und auch keine KommSt anfällt.
Nach § 68 EStG 1988 besteht keine Steuerfreiheit, weil das Tragen eines MNS derzeit zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen zählt.