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Wechsel der Gewinnermittlung - Hendrich - 25.10.2020 Wenn ein Unternehmen von E-A-Rechnung auf Bilanzierung §5 wechseln muss, was muss man hier beachten? Der Wechsel erfolgt zB. von 2020 auf 2021. Auf alle Fälle muss ein Übergangsgewinn ermittelt werden durch Zu- und Abschläge. Wird dieser Übergangsgewinn im Jahr 2021 beim Abschluss berücksichtigt? Werden diese Zu- und Abschläge bei Personengesellschaften gegen das Eigenkapital gebucht? Wichtig wäre für mich die Info, muss dieser Übergangsgewinn separat ausgewiesen werden in der Steuererklärung bzw. Buchhaltung? Vielleicht können mir Kolleg*innen in diese Sache weiterhelfen. Irene aus NÖ |