25.10.2020, 21:38
Wenn ein Unternehmen von E-A-Rechnung auf Bilanzierung §5 wechseln muss, was muss man hier beachten?
Der Wechsel erfolgt zB. von 2020 auf 2021.
Auf alle Fälle muss ein Übergangsgewinn ermittelt werden durch Zu- und Abschläge. Wird dieser Übergangsgewinn im Jahr 2021 beim Abschluss berücksichtigt?
Werden diese Zu- und Abschläge bei Personengesellschaften gegen das Eigenkapital gebucht?
Wichtig wäre für mich die Info, muss dieser Übergangsgewinn separat ausgewiesen werden in der Steuererklärung bzw. Buchhaltung?
Vielleicht können mir Kolleg*innen in diese Sache weiterhelfen.
Irene aus NÖ
Der Wechsel erfolgt zB. von 2020 auf 2021.
Auf alle Fälle muss ein Übergangsgewinn ermittelt werden durch Zu- und Abschläge. Wird dieser Übergangsgewinn im Jahr 2021 beim Abschluss berücksichtigt?
Werden diese Zu- und Abschläge bei Personengesellschaften gegen das Eigenkapital gebucht?
Wichtig wäre für mich die Info, muss dieser Übergangsgewinn separat ausgewiesen werden in der Steuererklärung bzw. Buchhaltung?
Vielleicht können mir Kolleg*innen in diese Sache weiterhelfen.
Irene aus NÖ