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KV Güterbeförderung UZ und WR - Eva Maria - 07.12.2020 Also ich bin mir total unsicher. Im KV für das Gütergewerbe steht im Artikel XIII - Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, dass der Dienstnehmer 4,33 KV-Normalwochenlöhne, erhöht um 25% erhält. D.h. für die WR bekommt er den Monatslohn plus 25% z.B. Lohn 1.600,-- + 25% = 2.000,-- WR und auch den erhöhten UZ für ein ganzes Jahr? Danke für eure Hilfe RE: KV Güterbeförderung UZ und WR - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.12.2020 Wenn die € 1.600,00 zugleich der KV-Monatslohn darstellen und die Sonderzahlung für 12 Monate zusteht. Auf den Umstand, dass die Sonderzahlungen nach diesem KV ausnahmsweise nicht den Rhythmus des Kalenderjahres einlegen, sei nur sicherheitshalber hingewiesen. |