Zahnarzt Notdienst 26.12.2020 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Zahnarzt Notdienst 26.12.2020 (/showthread.php?tid=2618) |
Zahnarzt Notdienst 26.12.2020 - Irene - 26.01.2021 Liebe Forumsteilnehmer! Ein Zahnarzt hatte am 26.12.2020 Notdienst (Samstag, Feiertag, normalerweise wird am Samstag nicht gearbeitet). Sind das Überstunden oder ein Feiertag? Gem. KV für Ang. bei Zahnärzten zur Entlohnung an Sonn- und Feiertagen bzw. Nachtdienst: 2. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen und am 24. 12. und 31. 12. ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Wird jedoch auf Anordnung des Dienstgebers an einem solchen Tag oder während eines Nachtdienstes gearbeitet, so ist diese Arbeit mit dem Zuschlag von 100 Prozent gemäß § 6 Z 2 zu entlohnen. ... § 6 Z 2: 2. Als Grundlage für die Überstundenberechnung gilt 1/168 des Bruttomonatsgehaltes, zuzüglich des aliquoten Remunerationsanteiles (Beispiel: Gehalt + 1/6 : 168 = Grundstundengehalt). Die Überstunden sind zuzüglich eines Zuschlages zu entlohnen oder in Freizeit mit einem 50prozentigen oder 100prozentigen Freizeitzuschlag zu gewähren. Die Überstundenzuschläge betragen: 50 Prozent für Überstunden, die im Tageszeitraum zwischen 7.00 und 20.00 Uhr zu leisten sind. Für die außerhalb des normalen Arbeitszeitraumes gemäß § 5 Z 2 und am 24. 12. und 31. 12. zu leistenden Überstunden beträgt der Zuschlag 100 Prozent. Wie ist die Feiertagsentlohnung in diesem KV zu verstehen? Gebührt für einen Feiertag das Feiertagsentgelt und das Feiertagsarbeitsentgelt (=100%)? Oder Feiertagsentgelt sowie Feiertagsarbeitsentgelt zuzügl. Zuschlag 100%? Danke im Vorhinein! RE: Zahnarzt Notdienst 26.12.2020 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.01.2021 Wenn an einem Tag, der ein gesetzlicher Feiertag ist, normalerweise keine Arbeitsleistungen erbracht werden, wenn kein Feiertag vorläge, dann fällt auch kein Entgelt aus, sodass kein Feiertagsentgelt zu bezahlen ist. Wird an diesem Tag gearbeitet, so gebührt damit auch kein FeiertagsARBEITSentgelt (dieses kann nur für Normalstunden an einem derartigen Tag gebühren; diese liegen aber nicht vor, weil es sich um einen "Nichtarbeitstag" handelt). Daher liegen Überstunden vor (mit dem im KV genannten Teiler und dem im KV genannten Zuschlag). |