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Zahnarzt Notdienst 26.12.2020
#1
Liebe Forumsteilnehmer!

Ein Zahnarzt hatte am 26.12.2020 Notdienst (Samstag, Feiertag, normalerweise wird am Samstag nicht gearbeitet).

Sind das Überstunden oder ein Feiertag?

Gem. KV für Ang. bei Zahnärzten zur Entlohnung an Sonn- und Feiertagen bzw. Nachtdienst:
2. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen und am 24. 12.
und 31. 12. ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Wird
jedoch auf Anordnung des Dienstgebers an einem solchen
Tag oder während eines Nachtdienstes gearbeitet,
so ist diese Arbeit mit dem Zuschlag von 100 Prozent
gemäß § 6 Z 2 zu entlohnen. ...


§ 6 Z 2:
2. Als Grundlage für die Überstundenberechnung gilt
1/168 des Bruttomonatsgehaltes, zuzüglich des aliquoten
Remunerationsanteiles (Beispiel: Gehalt +
1/6 : 168 = Grundstundengehalt). Die Überstunden
sind zuzüglich eines Zuschlages zu entlohnen oder in
Freizeit mit einem 50prozentigen oder 100prozentigen
Freizeitzuschlag zu gewähren.
Die Überstundenzuschläge betragen:
50 Prozent für Überstunden, die im Tageszeitraum
zwischen 7.00 und 20.00 Uhr zu leisten sind.
Für die außerhalb des normalen Arbeitszeitraumes
gemäß § 5 Z 2 und am 24. 12. und 31. 12. zu leistenden
Überstunden beträgt der Zuschlag 100 Prozent.




Wie ist die Feiertagsentlohnung in diesem KV zu verstehen?
Gebührt für einen Feiertag das Feiertagsentgelt und das Feiertagsarbeitsentgelt (=100%)?
Oder Feiertagsentgelt sowie Feiertagsarbeitsentgelt zuzügl. Zuschlag 100%?

Danke im Vorhinein!
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#2
Wenn an einem Tag, der ein gesetzlicher Feiertag ist, normalerweise keine Arbeitsleistungen erbracht werden, wenn kein Feiertag vorläge, dann fällt auch kein Entgelt aus, sodass kein Feiertagsentgelt zu bezahlen ist.

Wird an diesem Tag gearbeitet, so gebührt damit auch kein FeiertagsARBEITSentgelt (dieses kann nur für Normalstunden an einem derartigen Tag gebühren; diese liegen aber nicht vor, weil es sich um einen "Nichtarbeitstag" handelt).

Daher liegen Überstunden vor (mit dem im KV genannten Teiler und dem im KV genannten Zuschlag).
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