Rückerstattung nach dem Epidemiegesetz - keine Sonderzahlungen mehr dabei - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Rückerstattung nach dem Epidemiegesetz - keine Sonderzahlungen mehr dabei (/showthread.php?tid=2688) |
Rückerstattung nach dem Epidemiegesetz - keine Sonderzahlungen mehr dabei - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.02.2021 Rückerstattung nach dem Epidemiegesetz - keine Sonderzahlungen mehr dabei Das Gesundheitsministerium teilte heute auf Anfrage mit, dass "aufgrund hausinterner Überlegungen" keinerlei (anteilige) Sonderzahlungen mehr in Bezug auf das fortbezahlte Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz erstattet werden. Anmerkung: Damit ist die umstrittene Praxis des "Sonderzahlungsroulette" vom Tisch und wir haben auch das Jahressechstelproblem weg (gemeint: getrennte Abrechnungen von an und für sich einheitlichen Sonderzahlungen für abgabenrechtliche Zwecke). Die Bezirksverwaltungsbehörden werden unter Umständen das Stellen neuer Anträge verlangen (ist schon vorgekommen und wird mit Sicherheit als - weitere - Schikane empfunden werden). Nachtrag: Von Seiten des OGH (23.02.2018, 8 ObA 53/17b) gibt es im Übrigen dazu ein sehr klares Statement in Bezug auf die Rolle der (anteiligen) Sonderzahlungen als Bestandteil des regelmäßigen Entgelts nach § 3 EFZG. Auf diese Bestimmung verweist ja im übrigen § 32 Epidemiegesetz: "Als regelmäßiges Entgelt gilt nach § 3 EFZG das Entgelt, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn keine Arbeitsverhinderung eingetreten wäre. Es ist vom arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff auszugehen, der außer dem Grundlohn auch anteilige Sonderzahlungen beinhaltet, wenn und soweit darauf nach Kollektivvertrag oder Vereinbarung ein Anspruch besteht" [color=var(--blue-link)]https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20180223_OGH0002_008OBA00053_17B0000_000/JJT_20180223_OGH0002_008OBA00053_17B0000_000.html[/color] Ein herzliches Dankeschön für diesen Tipp ergeht an Rainer Kraft. Es zahlt sich also meiner Einschätzung nach aus, beharrlich dran zu bleiben und nicht den Erwägungen des Gesundheitsministeriums bzw. jenen des Landesverwaltungsgerichts OÖ zu folgen. Der Weg ist mühsam, aber am Ende bekommt man mit Sicherheit Recht. Was das Gesundheitsministerium unter "hausinternen Überlegungen" versteht, bleibt uns jedenfalls leider verschlossen. RE: Rückerstattung nach dem Epidemiegesetz - keine Sonderzahlungen mehr dabei - CGV1 - 11.02.2021 Danke für das beharrliche Dranbleiben ! Schön wäre es, würde das Gesundheitsministerium nochmal überlegen:
RE: Rückerstattung nach dem Epidemiegesetz - keine Sonderzahlungen mehr dabei - CGV1 - 25.02.2021 Heute Vormittag wurde in der FINDOK eine mit 4.2.2021 datierte "Information des Bundesministeriums für Finanzen zur abgabenrechtlichen Behandlung des Verdienstentganges an Arbeitnehmer gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 (EpiG)" veröffentlicht. https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/dda441f0-c872-4d79-a7ac-0494df6028b1/79198.1.1.pdf Der "beste Absatz" daraus (subjektiv ausgewählt): "Der VwGH hat im Erkenntnis vom 29.3.1984, 84/08/0043, in Bezug auf den Dienstgeberbeitrag nach dem FLAG ausgesprochen, dass es sich diesbezüglich begrifflich nicht um Arbeitslohn iSd § 41 Abs. 3 FLAG 1967, sondern um eine auf einem öffentlichrechtlichen Titel beruhende Entschädigung (Vergütung) des Bundes handelt, für die der Arbeitgeber gemäß § 32 Abs. 3 dritter Satz EpiG in Vorlage tritt. Dieses zum Dienstgeberbeitrag nach dem FLAG ergangene Erkenntnis hat für die Frage des Lohnsteuerabzuges keine Bedeutung." RE: Rückerstattung nach dem Epidemiegesetz - keine Sonderzahlungen mehr dabei - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.02.2021 Vielen Dank für die Information. Schönes und gesundes Wochenende! |