Zuzugsfreibetrag setzt verlagerten Lebensmittelpunkt (Familienwohnsitz) in Österreich - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Zuzugsfreibetrag setzt verlagerten Lebensmittelpunkt (Familienwohnsitz) in Österreich (/showthread.php?tid=2874) |
Zuzugsfreibetrag setzt verlagerten Lebensmittelpunkt (Familienwohnsitz) in Österreich - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.03.2021 Zuzugsfreibetrag setzt verlagerten Lebensmittelpunkt (Familienwohnsitz) in Österreich voraus BFG RV/7104303/2020 vom 18. November 2020 § 103a EStG 1988 So entschied des BFG: 1. Der Antrag auf Gewährung der Steuerbegünstigung des Zuzugsfreibetrages (= Steuerbegünstigung nach § 103 Abs. 1a EStG 1988 iVm. § 1 Abs. 2 ZBV 2016) ist spätestens sechs Monate nach dem Zuzug - also der Verlegung des Lebensmittelpunktes vom Ausland in das Inland - bei der zuständigen Abgabenbehörde einzubringen. 2. Hat der Antragsteller im Zeitpunkt der Bescheiderlassung seinen Lebensmittelpunkt nicht im Inland, fehlt eine wesentliche materielle Tatbestandsvoraussetzung und ist ein solcher Antrag daher abzuweisen. |