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Sonderbetreuungszeit - Phase 5 wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.10.2021 Sonderbetreuungszeit - Phase 5 wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart Rückwirkend mit 1.9.2021 läuft die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit bis zum 31.12.2021. Phase 5 entspricht praktisch der Phase 4 mit dem Unterschied, dass sie maximal drei Wochen betragen kann (Phase 4: 4 Wochen, allerdings bei einer mehr als 9 Monate währenden Dauer). Anträge auf Rückerstattung können binnen 6 Wochen nach dem Ende der Sonderbetreuungszeit bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingebracht werden. Zum Bundesgesetzblatt samt Materialien geht es hier: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/180/20211012 Ein aktuelles FAQ-Protokoll des Bundesministeriums für Arbeit findet man hier: https://www.bma.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Sonderbetreuungszeit.html In der Ausgabe Nr. 16/2021 der WIKU-Personal aktuell finden Sie ebenfalls ein aktualisiertes Frage-Antworten-Programm. Informationen der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Sonderbetreuungszeit und zur Rückerstattung finden Sie in Kürze hier: https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/sonderbetreuungszeit/ |