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Sonderbetreuungszeit - Phase 5 wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart - Druckversion

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Sonderbetreuungszeit - Phase 5 wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.10.2021

Sonderbetreuungszeit - Phase 5 wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart

Rückwirkend mit 1.9.2021 läuft die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit bis zum 31.12.2021.

Phase 5 entspricht praktisch der Phase 4 mit dem Unterschied, dass sie maximal drei Wochen betragen kann (Phase 4: 4 Wochen, allerdings bei einer mehr als 9 Monate währenden Dauer).

Anträge auf Rückerstattung können binnen 6 Wochen nach dem Ende der Sonderbetreuungszeit bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingebracht werden.


Zum Bundesgesetzblatt samt Materialien geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/180/20211012


Ein aktuelles FAQ-Protokoll des Bundesministeriums für Arbeit findet man hier:

https://www.bma.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Sonderbetreuungszeit.html


In der Ausgabe Nr. 16/2021 der WIKU-Personal aktuell finden Sie ebenfalls ein aktualisiertes Frage-Antworten-Programm.

Informationen der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Sonderbetreuungszeit und zur Rückerstattung finden Sie in Kürze hier:

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/sonderbetreuungszeit/